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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 8 vom 11.03.15

Einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Landgericht zu den Oldtimern im ehemaligen Autohaus H. in Passau


Am Dienstag, den 17.03.2015, 16:30 Uhr, verhandelt der zuständige Einzelrichter der 1. Zivilkammer über den Widerspruch gegen eine von ihm erlassene einstweilige Verfügung, die vom Neffen der (angeblichen) Erbin des letzten Firmeninhabers eines Passauer Ford-Autohauses beantragt worden war. In dieser Entscheidung ist dem Antragsgegner verboten worden, bis zur rechtskräftigen Klärung der Hauptsache die sich in den Räumen dieses Autohauses befindlichen Oldtimer, Maschinen und anderen Gegenständen zu entfernen oder entfernen zu lassen; außerdem wurde er verpflichtet schon entfernte Gegenstände an einen Gerichtsvollzieher zwecks Sicherstellung herauszugeben.

Gegen diese Entscheidung hat der Antragsgegner nun Widerspruch mit der Behauptung erhoben, die Erblasserin habe ihm noch zu Lebzeiten das Inventar schenkweise übertragen.

Die Sache wird nun im genannten Termin verhandelt. Dort geht es um die Frage, ob die angeordnete einstweilige Maßnahme Bestand hat, bis der Streit im Hauptsacheprozess entscheiden wird,



Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber