Pressemitteilung 12 vom 18.10.16
Freispruch im Strafverfahren wegen Totschlags
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht hat am 18.10.2016 den 67-jährigen Rentner aus Passau, dem Totschlag vorgeworfen wurde, freigesprochen.
Wegen des Anklagevorwurfs wird auf die Presseerklärung des Landgerichts Passau vom 16.09.2016 (9/16) Bezug genommen.
In der ausführlichen mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende des Schwurgerichts ausgeführt, dass das Gericht davon überzeugt sei, dass der Angeklagte zunächst von dem alkoholisierten, später getöteten Nachbarn angegriffen wurde und auch multiple Verletzungen, etwa im Gesicht, davongetragen hat. Dem Angeklagten habe in dieser Situation ein Notwehrrecht zugestanden. Dieses Notwehrrecht habe auch nicht geendet, als der Angeklagte später auf dem Nachbarn zum Sitzen / Liegen kam und dessen Nacken nach unten drückte. Vielmehr hätte auch in dieser Situation der Angeklagte noch damit rechnen müssen, bei einem Ablassen erneut angegriffen zu werden.
Die Notwehrlage habe objektiv erst geendet, als der Nachbar zu Beginn des Erstickungsprozesses in Ohnmacht gefallen sei. Nach den Ausführungen des Rechtsmediziners, denen sich das Gericht anschloss, sei es aber möglich, dass der Angeklagte nicht gemerkt habe, dass der Nachbar ohnmächtig wurde, weil es auch in der Ohnmacht zu Bewegungen kommen kann, die wie Widerstandsbewegungen wirken. Dass der Angeklagte nun nicht von dem Geschädigten abgelassen habe, sei ihm deshalb auch nicht vorwerfbar.
Der Angeklagte wurde bereits am 12.10.2016 aus der Untersuchungshaft entlassen. Diesbezüglich wird auf die Presseerklärung des Landgerichts Passau vom 13.10.2016 (11/16) Bezug genommen.
Das Gericht hat im Urteil auch angeordnet, dass der Angeklagte für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler