Pressemitteilung 4 vom 22.02.16
Strafverfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Am Donnerstag, 25.02.2016, 09.00 Uhr, beginnt vor der Großen Jugendkammer der Strafprozess gegen einen schon älteren Angeklagten aus dem Landkreis, dem schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wird; die Vorfälle sollen sich im familiären Umfeld im Zeitraum 2013 /2015 ereignet haben.
Der Angeklagte, der im Ermittlungsverfahren psychiatrisch begutachtet worden war, ist teilweise geständig. Zur Hauptverhandlung die am Donnerstag, den 03.03.2016, 09.00 Uhr, fortgesetzt wird sind mehrere Zeugen geladen. Die Nebenklage des (angeblich) geschädigten Kindes, dem eine Rechtsanwältin beigeordnet wurde, ist zugelassen, außerdem werden die Eltern als gesetzliche Vertreter anwesend sein.
Die Große Jugendkammer ist als Jugendschutzkammer zuständig (Strafverfahren gegen einen Erwachsenen bei jugendlichen/heranwachsenden Geschädigten) und mit zwei Berufsrichtern sowie zwei Jugendschöffen besetzt. Vor der Verlesung der Anklageschrift werden mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten keine weiteren Einzelheiten mitgeteilt.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Huber