Pressemitteilung 5 vom 03.03.16
Strafverfahren wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern
Am Dienstag, den 08.03.2016, 09.00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer der Prozess gegen die 49-jährige, ungarische Staatsangehörige Tiborne B. und den 53-jährigen syrischen Staatsangehörigen Jeehid A-K, denen gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in 5 Fällen vorgeworfen wird.
Die Angeklagten sollen nach den Ermittlungen zusammen mit anderen tatverdächtigen, zum Teil nicht genau bekannten Personen die Schleusung von Flüchtlingen aus dem arabischen Raum und dem Kosovo von Ungarn nach Deutschland im größeren Stil organisiert haben, also zur Organisationsebene einer Schleuserbande gehören. Wegen der Einzelheiten der Anklageschrift wird auf die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft vom 29.09.2015 (Nr. 0115) verwiesen.
Beide Angeklagte wurden bei einer Polizeikontrolle durch die Bundespolizei auf deutschem Staatsgebiet am 14.04.2015 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die angeklagte Frau stellt eine Tatbeteiligung in Abrede, ihr mitangeklagter Lebensgefährte hat bislang nur teilweise Angaben gemacht. Allein die Schilderung der angeblichen Taten macht mehrere Seiten in der Anklageschrift aus.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen, zu der eine Vielzahl von Zeugen geladen wurde; die Kammer hat bereits mehrere Fortsetzungstermine bestimmt, in denen auch jeweils Dolmetscher anwesend sein werden, und zwar
jeweils Dienstag 9.00 Uhr am:
15.03.2016
05.04.2016
12.04.2016 und
19.04.2016
Für die Pressestelle des Landgerichts
Präsident des Landgerichts
Prof. Dr. Michael Huber