Pressemitteilung 10 vom 27.07.2017
Wegen der Vielzahl der Presseanfragen wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt.
Hierzu wird auf die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden der 2. Strafkammer des Landgerichts Passau vom 27.07.2017 verwiesen. Die Regelungen zum Akkreditierungsverfahren und zur Vergabe der für Medienvertreter reservierten Sitzplätze finden sich unter Ziffer B.) der Sicherheitsverfügung.
Bitte beachten Sie auch die übrigen Anordnungen zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptverhandlung unter Ziffer A.) der Sicherheitsverfügung
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler
Hinweis: Das Akkreditierungsverfahren ist abgeschlossen