Pressemitteilung 11 vom 19.09.2017
Urteil im Strafverfahren gegen Norbert S. wegen Mordes
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht hat heute das Urteil gegen den Angeklagten Norbert S., dem vorgeworfen wurde, am Silvestertag 2016 seine getrennt lebende Ehefrau ermordet zu haben, verkündet. Hinsichtlich des Tatvorwurfs wird auf die Presseerklärung des Landgerichts vom 11.07.2017, Nr. 8/17, Bezug genommen.
Wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen wurde der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Da der Angeklagte im Adhäsionsverfahren anerkannt hatte, seinen Töchtern dem Grunde nach Schmerzensgeld zu schulden, wurde er auch dazu im Rahmen eines Anerkenntnisurteils verurteilt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich, nachdem das Schwurgericht den Untersuchungshaftbefehl aufrechterhalten hat, weiter in Untersuchungshaft.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler