Pressemitteilung 13 vom 30.11.2017
Verfahren gegen Michael B. wegen versuchten Mordes
Am Dienstag, dem 05. Dezember 2017, 10.00 Uhr beginnt der Prozess gegen einen Angeklagten, dem u.a. versuchter Mord vorgeworfen wird.
Der 33-jährige Angeklagte soll im August 2016 beim Führen eines Klein-Lkw durch die Benutzung seines Mobiltelefons abgelenkt gewesen sein, dabei einen Radfahrer übersehen und diesen erfasst haben. Der Tod des Radfahrers soll unmittelbar eingetreten sein und hätte auch durch unmittelbare Rettungsbemühungen nicht verhindert werden können.
Ohne Anzuhalten soll der Angeklagte seine Fahrt fortgesetzt haben, obwohl er davon ausgegangen sei, dass der Radfahrer noch lebe und durch Rettungsbemühungen hätte gerettet werden können. Dabei soll der Angeklagte aus der Motivation heraus gehandelt haben, strafrechtliche Konsequenzen aus dem von ihm herbeigeführten Unfall zu vermeiden. Mit dem Tod des Radfahrers soll er sich dabei zumindest billigend abgefunden haben.
Neben fahrlässiger Tötung wird dem Angeklagten daher wegen Verdeckungsabsicht versuchter Mord durch Unterlassen mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort vorgeworfen.
Etwas mehr als einen Monat befand sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Der Untersuchungshaftbefehl ist derzeit außer Vollzug.
Die Ehefrau und die Tochter des Getöteten sind als Nebenkläger zum Prozess zugelassen.
Zur Hauptverhandlung sind neben einer Vielzahl an Zeugen auch 2 Sachverständige geladen.
Es wurden 2 Fortsetzungstermine bestimmt (12.12.2017 und 18.12.2017, jeweils Beginn um 09.00 Uhr).
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler