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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 10.03.17

Strafverfahren wegen versuchten Totschlags


Am Freitag, dem 17. März 2017, 9.00 Uhr beginnt der Prozess gegen drei Angeklagte, denen versuchter Totschlag bzw. Beihilfe zum versuchten Totschlag vorgeworfen wird.
Angeklagt sind drei heute zwischen 32 und 34 Jahren alte Passauer.
Die drei Angeklagten sollen sich im Juni 2016 zur Wohnung des mutmaßlich Geschädigten in Passau begeben haben, um diesen wegen Schulden, die er bei einem der Angeklagten hatte (100,00 €) und eines behaupteten Diebstahls zur Rechenschaft zu ziehen.
Einer der Angeklagten, dem Beihilfe vorgeworfen wird, soll im Eingangsbereich des Hauses „Schmiere gestanden“ haben, während die beiden anderen Angeklagten sich zunächst vom mutmaßlich Geschädigten zur Wohnung geleiten ließen. Dort soll einer der beiden Angeklagten dem mutmaßlich Geschädigten mit einem mitgebrachten Baseballschläger einen Schlag auf den Kopf verpasst haben, so dass der Geschädigte zu Boden gegangen sein soll. Auf den am Boden liegenden Geschädigten soll er dann mehrfach ausholend, wuchtig und zielgerichtet mit dem Baseballschläger geschlagen haben. Der Geschädigte soll dabei am Kopf, im Gesicht, an der linken Schulter und am linken Arm getroffen worden sein. Dabei sollen die Angeklagten aufgrund der Brutalität der Schläge den Tod des Geschädigten in Kauf genommen haben und ihren Angriff trotzdem fortgesetzt haben.
Auch als der Schläger aufgrund der Wucht der Schläge in mehrere Teile zerbrach, soll der Angeklagte mit dem Schlägergriff weiter geschlagen haben. Beide Angeklagte sollen zudem wuchtig gegen den Kopf des Geschädigten getreten haben. Der Geschädigte soll hierdurch multiple Verletzungen erlitten haben, die auch stationär und operativ versorgt werden mussten.
Auch die zur Hilfe herbeigeeilte Freundin des Geschädigten soll bei dem Versuch der Abwehr der Schläge gegen ihren Freund einen Schlag erlitten haben.
Dem Angeklagten, der „Schmiere gestanden“ haben soll, wird Beihilfe zum versuchten Totschlag mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen, den beiden anderen Angeklagten versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung.
Zur Hauptverhandlung sind 16 Zeugen und 3 Sachverständige geladen.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Es wurden bereits 2 Fortsetzungstermine bestimmt (21.03.2017, 09.00 Uhr und 28.03.2017, 09.00)
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.

Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler

Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung.

Allgemeine Anordnungen der Präsidentin für das Landgerichtsgebäude:

- An jedem Verhandlungstag ist das Betreten des Landgerichts nur Personen gestattet, die sich vorher einer Durchsuchung ihrer Person und ihrer Sachen, insbesondere mitgeführter Taschen, unterzogen haben; Personen, die eine Kontrolle verweigern, werden – unter Feststellung ihrer Personalien – zurückgewiesen. Die Anordnung gilt nicht für gerichtsbekannte Personen und Vertreter der Medien, die sich als solche ausweisen.

- Ton-, Fernseh-, Rundfunk- und sonstige Bildaufnahmen sind im Landgericht wegen der örtlichen Verhältnisse (altes, verwinkeltes Gebäude mit engen Gängen) aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Soweit die Vertreter von Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwälte als Verteidiger oder Nebenklägervertreter zur Äußerung bereit sind, können die Aufnahmen in der Eingangshalle des Landgerichts vor der Wachtmeisterei (ehemalige Hofkapelle) erfolgen.

Besondere Anordnungen des Vorsitzenden Richters für den Sitzungssaal 40/II:

- Medienvertreter und Zuschauer erhalten 15 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal; dort ist für die Medienvertreter, die sich zur Berichterstattung angemeldet haben, auf der Pressebank ein Platz reserviert und als solcher gekennzeichnet. Andere Medienvertreter werden, sofern sie auf der Pressebank keinen Platz mehr finden, wie Zuhörer behandelt.

- Film- und Bildaufnahmen durch die Medienvertreter sind bis jeweils 5 Minuten vor Beginn des ersten Verhandlungstages im Sitzungssaal gestattet. Wehrt eine Person erkennbar ihre Aufnahme ab, so ist diese abzubrechen und sind weitere Aufnahmen zu unterlassen; Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, insbesondere auch der Angeklagten, sind zu wahren.

- Vorbehaltlich einer anderen Anordnung des Vorsitzenden sind zu Beginn des ersten Verhandlungstages vor Aufruf der Sache Film- und Bildaufnahmen auch von den Mitgliedern der Strafkammer im Sitzungssaal gestattet; die Aufnahmen sind mit Aufruf der Sache zu beenden. Diese Anordnung gilt entsprechend für den Tag der Urteilsverkündung, sofern diese an einem eigenen Verhandlungstag erfolgt.

- Tragbare Computer (Laptops) dürfen von Medienvertretern, denen ein reservierter Sitzplatz zugewiesen ist, verwendet werden, wenn die Geräte keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen haben; Netzstrom wird grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.

- Im Übrigen – insbesondere auch bei Fortsetzungsterminen - sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal untersagt.