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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 4 vom 12.05.17

Straverfahren gewerbs- und bandenmäßiger Schleusungen


Am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, 09.00 Uhr beginnt der Prozess gegen zwei Angeklagte, denen gewebs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in mehreren Fällen zur Last gelegt wird.
Die heute 46- und 41-jährigen Angeklagten, die aufgrund Ausschreibung mittels Europäischer Haftbefehle Ende August 2016 in Ungarn festgenommen werden konnten, sollen als Hintermänner gemeinsam mit noch weiteren Personen von Ungarn aus Schleusungen von Flüchtlingen nach Deutschland organisiert haben.
1. Es sind insgesamt 3 Taten angeklagt, bei denen beide Angeklagte zusammengewirkt haben sollen. Dem 46-jährigen Angeklagten soll dabei die Aufgabe zugekommen sein, schleusungswillige Fahrer anzuwerben und den Transport der Flüchtlinge zu organisieren. Der 41-jährige Angeklagte soll die Schleusungsfahrzeuge erworben haben.
Für die Fahrt soll von jedem Flüchtling ein Entgelt in Höhe von 500,00 € verlangt worden sein. Die angeworbenen Fahrer sollen in der Regel vor Fahrtantritt einen Vorschuss in Höhe von 200,00 € erhalten haben, nach Rückkehr weitere 1.000,00 €.
Die drei angeklagten Taten betreffen Schleusungsfahrten im November 2014, es sollen jeweils 4 Personen geschleust worden sein.

2. Der 46-jährige Angeklagte soll zudem mit anderen Personen weitere 6 Schleusungen organisiert haben. Die angeworbenen Fahrer sollen hierbei Entgelte zwischen 100 – 350,00 € teils erhalten teils versprochen bekommen haben. In einem Fall soll der Fahrer kein Entgelt erhalten haben, sondern die Fahrt aus Angst vor dem Angeklagten durchgeführt haben, weil ihm dieser gedroht haben soll, andernfalls seine Frau umzubringen. Bei den einzelnen Fahrten im Zeitraum November 2014 – April 2015 sollen zwischen 3 und 12 Flüchtlingen geschleust worden sein. Bei der Fahrt, bei der 12 Flüchtlinge geschleust worden sein sollen, soll das Transportfahrzeug nur noch über 4 Sitzgelegenheiten, die mit Gurt ausgestattet waren, verfügt haben. 9 Flüchtlinge sollen während der Fahrt damit erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt gewesen sein.

Beide Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft.
Zur Hauptverhandlung sind vorerst 24 Zeugen und Dolmetscher für ungarisch und arabisch geladen.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Es wurden bereits 7 Fortsetzungstermine bestimmt (19.05.2017, 24.05.2017, 01.06.2017, 22.06.2017, 29.06.2017, 30.06.2017, 05.07.2017; jeweils 09.00 Uhr.)
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.

Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler