Pressemitteilung 5 vom 12.05.17
Strafverfahren wegen versuchten Mordes
Am Dienstag, dem 23. Mai 2017, 13.00 Uhr beginnt der Prozess gegen einen Angeklagten, dem versuchter Mord vorgeworfen wird.
Angeklagt ist ein heute 30-jähriger Vilshofener.
Mitte August 2016 soll sich die Freundin des später Geschädigten nach einem Streit mit diesem gemeinsam mit einer Freundin und anderen Bekannten in der Wohnung des Angeklagten befunden haben. Auch der Geschädigte soll zu dieser Wohnung gekommen sein, wobei es zu ersten verbalen Auseinandersetzungen zwischen dem Geschädigten und dem Angeklagten im Treppenhaus gekommen sein soll. Ein Gerangel zwischen beiden kann nicht ausgeschlossen werden. Sodann sollen sich beide (Angeklagter und später Geschädigter) in die Wohnung des Angeklagten begeben haben. Ohne dass es zu weiteren Auseinandersetzungen gekommen sein soll, soll der Geschädigte die Wohnung nach einigen Minuten verlassen haben. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen soll der Angeklagte kurz darauf in Rage geraten sein, soll geäußert haben, jemanden fertig machen zu wollen. Als nun der Geschädigte wiederum vor dem Anwesen des Angeklagten erschien und nach oben schrie, die Leute in der Wohnung des Angeklagten sollten nach unten kommen, soll sich die Rage des Angeklagten noch mehr gesteigert haben. Mit einem Messer (Klingenlänge 13 cm) soll er nach unten gelaufen sein, wobei er das Messer hinter dem Rücken gehalten habe, damit es der Geschädigte nicht bemerkte. Es soll zunächst zu einer weiteren verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, während derer einer der in der Wohnung befindlichen Zeugen dem Geschädigten zuschrie, dass der Angeklagte ein Messer habe. Der Angeklagte soll dann einen heftigen Stich in den Bauchraum des Geschädigten geführt haben und diesen auch an der Hand verletzt haben.
Der Angeklagte soll gewusst haben, dass der Geschädigte durch diese Art der Verletzungen auch hätte versterben können und soll diese Folge zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Trotz der Verletzungen soll es dem Geschädigten noch möglich gewesen sein, sich zu wehren. Er soll den Angeklagten zu Boden gebracht haben und diesem ins Gesicht geschlagen haben. Aufgrund dieser Gegenwehr soll es dem Angeklagten auch aus seiner Sicht nicht mehr möglich gewesen sein, den Angriff fortzusetzen.
Wegen der heimtückischen Begehungsweise wird dem Angeklagten versuchter Mord und zudem gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sein, weshalb im Falle einer Verurteilung auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Zudem wird in diesem Fall bei einer Verurteilung auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zu prüfen sein.
Zur Hauptverhandlung sind 13 Zeugen und 2 Sachverständige geladen.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Es wurden bereits 4 Fortsetzungstermine bestimmt (13.06.2017, 14.00 Uhr, 30.06.2017, 08.30 Uhr, 03.07.2017, 08.30 Uhr und 04.07.2017, 09.00 Uhr.)
Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler