Pressemitteilung 12 vom 24.11.2017
Strafverfahren gegen Elmar S. wegen besonders schwerer Brandstiftung u.a.
Am Dienstag, dem 28. November 2017, 09.30 Uhr beginnt der Prozess gegen einen Angeklagten, dem eine Vielzahl von Delikten, u. a. besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen werden.
Der 42-jährige Angeklagte soll Ende September 2015 in den
frühen Morgenstunden das Einfamilienhaus eines Verwandten in Brand gesetzt
haben, um zu erlangen, dass es zu Auszahlungen aus der Wohngebäudeversicherung
an den Verwandten kommt. Durch den Brand soll ein Schaden von über 500.000,00 €
entstanden sein. Vom Angeklagten sollen dabei auch 2 Gasflaschen im Gebäude deponiert
worden sein. Dabei soll der Angeklagte zumindest in Kauf genommen haben, dass
Menschen bei der von ihm beabsichtigten Gasexplosion hätten sterben können. Nur
wegen äußert glücklicher Umstände soll es letztlich nicht zu einer Explosion
gekommen sein.
Bevor der Angeklagte das Wohnhaus verlassen haben soll, soll er neben 7 Waffen
eine hochwertige Uhr, zwei handgeknüpfte Perserteppiche und einen Kasten mit
Silberbesteck entwendet haben. Später sollen die Waffen vom Angeklagten nach
Italien verbracht worden sein. Eine geladene Pistole soll der Angeklagte im
Februar 2017 wieder nach Deutschland eingeführt haben.
Neben einem besonders schweren Fall der Brandstiftung werden dem Angeklagten
auch Versicherungsmissbrauch und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Seit März dieses Jahres befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Zur Hauptverhandlung sind 12 Zeugen geladen.
Es wurden bereits 2 Fortsetzungstermine bestimmt (08.12.2017 und 11.12.2017, jeweils Beginn um 09.00 Uhr).
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler