Pressemitteilung 1 vom 16.02.2018
Urteil gegen Dominik R ist rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft, alle Nebenkläger und zuletzt auch die Verteidigung haben ihre Revisionen gegen das Urteil der 2. Großen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Passau vom 20.11.2017 zurückgenommen.
In der am 20.11.2017 endenden Hauptverhandlung hatte das Schwurgericht Dominik R. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Das Urteil gegen Dominik R. ist damit rechtskräftig.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler