Pressemitteilung 10 vom 20.07.2018
Urteil im Strafverfahren gegen Elisabeth W. wegen versuchten Mordes gesprochen
Das Schwurgericht des Landgerichts Passau verurteilte heute die Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren.
Der Haftbefehl blieb aufrechterhalten.
Die Angeklagte hatte zwischen Ende Juli 2017 und Ende August 2017 nach Überzeugung des Gerichts ihrem Ehemann bis zu 140 Tabletten eines Blutverdünnungsmittels heimlich zugeführt, sodass dieser lebensgefährlich erkrankte.
Das Gericht bejahte die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Die Angeklagte legte zwischenzeitlich gegen das Urteil Revision ein.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht
Präsidentin des Landgerichts