Pressemitteilung 12 vom 18.10.2018
Klage gegen FDP Kreisverband Passau-Land
Klage gegen den FDP Kreisverband Passau-Land
Die Klage richtet sich gegen den Kreisverband Passau - Land.
Die Klage zielt bislang auf Aufhebung des Schiedsspruchs des Bundesparteischiedsgerichts der FDP, durch den ein anders lautender Beschluss des Landesparteischiedsgerichts aufgehoben wurde.
Hintergrund des Verfahrens ist die letztlich nicht erfolgreiche Kandidatur des Klägers für die Wahl als Stimmkreisbewerber der FDP für den Stimmkreis Passau-Land anlässlich der Landtagswahl in Bayern am 14.10.2018.
Der Kläger wandte sich vorab zur Klärung der Frage, ob die Beschlussfassung des Kreisverbandes rechtmäßig gewesen sei an die parteiinterne Schiedsgerichtsbarkeit.
In dem Rechtsstreit ist durch den Vorsitzenden Richter ein schriftliches Vorverfahren angeordnet worden, so dass von den Parteien noch Schriftsätze eingereicht werden können. Seitens des Beklagten ist eine schriftliche Erwiderung auf die Klageschrift eingereicht worden. Der Kläger hat nun eine weitere Frist, um auf diesen Schriftsatz zu replizieren.
Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bestimmt worden und derzeit auch noch nicht absehbar.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts