Pressemitteilung 13 vom 05.12.2018
Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern
Am 13. Dezember 2018 beginnt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Passau die Hauptverhandlung gegen einen türkischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland, dem mit der Anklageschrift gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern zur Last gelegt wird.
Der Angeklagte, der in Baden-Württemberg eine Spedition betreibt, soll Organisator und Auftraggeber einer Schleusung von 24 irakischen, 14 iranischen, 4 syrischen und 3 somalischen Staatsangehörigen gewesen sein.
Die 45 Migranten wurden am 05.03.2018 illegal mit einem Lkw mit deutschem Kennzeichen bei Schmidham ins Bundesgebiet eingeschleust. Sie befanden sich auf der Ladefläche des Lkw-Aufliegers, wo zudem (völlig ungesichert) Holzpaletten geladen waren, hinter denen sich die Migranten während der Fahrt verborgen hielten. Bei einer Bremsung kurz nach dem Grenzübertritt nach Deutschland sind die Paletten verrutscht und haben mehrere Personen verletzt. Die Fahrt soll, bei winterlichen Temperaturen, von Rumänien bis ins Bundesgebiet 20 Stunden gedauert haben. Die Migranten wurden schließlich nach diesem Vorfall bei Außentemperaturen zwischen -8 und 0 Grad in einem abgelegenen Waldstück bei Schmidham ausgesetzt und nur aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung und mit Hilfe von Suchhunden der Polizei aufgefunden.
Der Fahrer des Lkw war ebenfalls vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts angeklagt und ist rechtskräftig wegen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden.
Dem jetzigen Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe die Schleusung organisiert, insbesondere den Lkw gestellt und den Fahrer angeworben und instruiert. Er sei Mitglied einer Bande, die sich zu derartigen Taten verbunden habe und habe gewerbsmäßig, also zur Erzielung fortlaufender Einkünfte, gehandelt. Ferner wird ihm vorgeworfen, dass die Geschleusten einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterworfen und der Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung ausgesetzt gewesen seien.
Vorerst sind 5 Verhandlungstermine bestimmt, nämlich am 13.12. und 20.12.2018, am 10.01., 24.01. und 07.02.2019, Beginn jeweils 09:00 Uhr.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts