Pressemitteilung 5 vom 19.04.2018
Urteil gegen Norbert S. ist rechtskräftig
In der am 19. September 2017 endenden Hauptverhandlung hatte das Schwurgericht Norbert S. wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde mit Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 04. April 2018 als unbegründet verworfen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht, Präsidentin des Landgerichts