Pressemitteilung 7 vom 07.06.2018
Berufungsverfahren vor der Großen Jugendkammer wegen gefährlicher Körperverletzung
Am Donnerstag, den 14.06.2018 um 09:00 Uhr beginnt vor der Großen Jugendkammer eine Berufungshauptverhandlung gegen drei Angeklagte zwischen 18 und 19 Jahren. Den jungen Asylbewerbern liegt nach der Anklage der Staatsanwaltschaft zur Last, u.a. an tätlichen Aus-einandersetzungen am 25. März 2017 vor einer Diskothek in Passau beteiligt gewesen sein.
Einem der Angeklagten, dem damals 18-jährigen K., wird zur Last gelegt, in der Diskothek zunächst eine 17-jährige junge Frau gegen ihren Willen durch Berührungen sexuell belästigt und sie schließlich gegen das Bein getreten haben zu haben. Anschließend soll er außerhalb des Lokals dem Freund der Jugendlichen einen Faustschlag versetzt haben.
Sodann sollen sich weitere Personen in die Auseinandersetzung eingemischt haben. Ein Begleiter der jungen Frau und ihres Freundes sei von den beiden Mitangeklagten S. und R. zu Boden geworfen und dort von ihnen mit Tritten und Schlägen traktiert worden. Der Ge-schädigte erlitt unter anderem einen Ellenbogenbruch. Schließlich kamen drei Beamte der Bundespolizei in Zivilkleidung zum Geschehen hinzu, die sich privat in der Diskothek aufge-halten hatten, und wollten schlichtend eingreifen. Einer der Polizeibeamten soll dann von den Angeklagten zu Fall gebracht und von allen gemeinsam getreten und geschlagen worden sein. Er zog sich einen Nasenbeinbruch zu.
In der ersten Instanz wurden die drei Angeklagten vom Amtsgericht Passau zu Jugendstrafen von jeweils einem Jahr mit Aussetzung zur Bewährung verurteilt, und zwar der Angeklagte A. wegen sexueller Belästigung mit Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung, die beiden weiteren Angeklagten jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Vom Vorwurf, dem Freund der jungen Frau einen Faustschlag versetzt zu haben, wurde der Angeklagte A. aufgrund der Beweislage freigesprochen.
Sowohl die Verteidiger der Angeklagten, die für ihre Mandanten jeweils Freispruch beantragt hatten, als auch die Staatsanwaltschaft Passau, die höhere Strafen beantragt hatte, haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Sache ist daher vor dem Landgericht erneut zu verhandeln.
Es wurden 2 Fortsetzungstermine, am 21.06. und am 29.06., Beginn jeweils 09:00 Uhr, bestimmt.
Neben den 3 Angeklagten und ihren Verteidigern sind bisher 2 Dolmetscher, die Vertreter der Jugendgerichtshilfe und 8 Zeugen geladen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht, Präsidentin des Landgerichts