Pressemitteilung 1 vom 10.01.2019
Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Passau in Fall Maurice - Plädoyers
In der gestrigen Hauptverhandlung wurden alle Plädoyers gehalten.
Die Staatsanwaltschaft sieht bei keinem der Angeklagten den Tatbestand des § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) für gegeben an.
Sie sieht bei allen Angeklagten den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (nämlich gemeinschaftlich) und Beteiligung an einer Schlägerei erfüllt; bei einem, dem jugendlichen Angekl. R. außerdem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit 6 tateinheitlichen Fällen der Beleidigung, beim erwachsenen Angeklagten K. außerdem unerlaubtes Führen einer Schusswaffe (ein weiterer Tatvorwurf, gefährliche Körperverletzung zum Nachteil der Zeugin S. wurde nach § 154 Abs. 2 StPO auf Antrag der StA eingestellt).
Die Staatsanwaltschaft forderte folgende Strafen:
Beim Angeklagte K:
Eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahre 3 Monate, keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (3 Jahre 9 Monate für Tat „Maurice“, 10 Monate für Waffe)
Bei den jugendlichen Angeklagten Jugendstrafen.
Für B.: 2 Jahre Jugendstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung
Für U.: 3 Jahre Jugendstrafe.
Für R.: 3 Jahre 3 Monate Jugendstrafe
Die Nebenklägervertreter:
Der Nebenklägervertreter (Rechtsanwalt D.) sieht bei allen Angeklagten § 227 StBG (Körperverletzung mit Todesfolge) für gegeben an, bei R. und K. zusätzlich wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.
Anträge
K. : 6 Jahre und 3 Monate Gesamtfreiheitsstrafe
B.: wie Staatsanwaltschaft
U.: 2 Jahre 5 Monate Jugendstrafe
R.: wie Staatsanwaltschaft
Der Nebenklägervertreter (RA G.):sieht § 227 StBG und Beteiligung an Schlägerei nur bzgl. R. gegeben.
Bei allen anderen Angeklagten gefährliche Körperverletzung; bei R. und K. außerdem wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.
Anträge:
R.: Jugendstrafe 4 Jahre
K.: wie Staatsanwaltschaft
B:. wie Staatsanwaltschaft
U: 1 Jahr 6 Monate ohne Bewährung
Verteidiger:
Des Angeklagten K.:
Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei in Tatmehrheit mit vors. unerlaubten Führen einer Schusswaffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe, die er nicht bezifferte, und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Des Angeklagten R.:
Freispruch hinsichtlich Maurice und wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Weisung insbesondere Verbleib in der Jugendeinrichtung
Des Angeklagten B.:
Freispruch und Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.
Des Angeklagten U.:
Wegen gefährlicher. Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei Weisungen zur Leistung von Sozialstunden und Verbleib in der Jugendeinrichtung.
Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung ist für
Donnerstag, den 17.01.2019 um 14:00 Uhr geplant.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts