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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 10.01.2019

Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Passau in Fall Maurice - Plädoyers

In der gestrigen Hauptverhandlung wurden  alle Plädoyers gehalten.

Die Staatsanwaltschaft sieht bei keinem der Angeklagten den Tatbestand des § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) für gegeben an.

Sie sieht bei allen Angeklagten den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung (nämlich gemeinschaftlich) und Beteiligung an einer Schlägerei erfüllt; bei einem, dem jugendlichen Angekl. R. außerdem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit 6 tateinheitlichen Fällen der Beleidigung, beim erwachsenen Angeklagten K.  außerdem unerlaubtes Führen einer Schusswaffe (ein weiterer Tatvorwurf, gefährliche  Körperverletzung zum Nachteil der Zeugin S. wurde nach § 154 Abs. 2 StPO auf Antrag der StA eingestellt).

Die Staatsanwaltschaft forderte folgende Strafen:

Beim Angeklagte K:
Eine  Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahre 3 Monate, keine  Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (3 Jahre 9 Monate für Tat „Maurice“, 10 Monate für Waffe)

Bei den jugendlichen Angeklagten Jugendstrafen.
Für B.: 2 Jahre  Jugendstrafe unter Strafaussetzung zur Bewährung
Für U.: 3 Jahre Jugendstrafe.
Für R.: 3 Jahre 3 Monate  Jugendstrafe

Die Nebenklägervertreter:

Der Nebenklägervertreter (Rechtsanwalt D.) sieht bei allen Angeklagten § 227 StBG (Körperverletzung mit Todesfolge) für gegeben an, bei R. und K. zusätzlich wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Anträge
K. : 6 Jahre und 3 Monate Gesamtfreiheitsstrafe
B.:  wie Staatsanwaltschaft
U.:  2 Jahre 5 Monate Jugendstrafe
R.:  wie Staatsanwaltschaft

Der Nebenklägervertreter (RA G.):sieht § 227 StBG und Beteiligung an Schlägerei nur bzgl. R. gegeben.
Bei allen anderen Angeklagten gefährliche  Körperverletzung; bei R. und K.  außerdem wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Anträge:
R.: Jugendstrafe 4 Jahre
K.: wie Staatsanwaltschaft
B:. wie Staatsanwaltschaft
U: 1 Jahr 6 Monate  ohne Bewährung

Verteidiger:

Des Angeklagten K.:
Wegen gefährlicher  Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei in Tatmehrheit mit vors. unerlaubten  Führen einer Schusswaffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe, die er nicht bezifferte, und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Des Angeklagten R.:
Freispruch hinsichtlich Maurice und wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Weisung insbesondere Verbleib in der Jugendeinrichtung

Des Angeklagten B.:
Freispruch und Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.

Des Angeklagten U.:
Wegen gefährlicher. Körperverletzung in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei Weisungen zur Leistung von Sozialstunden und Verbleib in der Jugendeinrichtung.

Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung   ist für

Donnerstag, den 17.01.2019 um 14:00 Uhr geplant.


Für die Pressestelle des Landgerichts

gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts