Pressemitteilung 10 vom 17.06.2019
Urteil im Verfahren wegen versuchten Mordes
Im Verfahren wegen versuchten Mordes (vgl. hierzu Pressemitteilung Nr. 8/2019 vom 10.05.2019 und 9/2019 vom 06.06.2019) ist heute das Urteil verkündet worden.
Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefähr-licher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte habe, so die Begründung, heimtückisch gehandelt, als er den Jungen im Juli 2018 mit einem verdeckt gehaltenen Messer angegriffen und töten habe wollen.
Da die Schuldfähigkeit des Angeklagten jedoch nicht ausschließbar vermindert gewesen sei und es sich nur um einen Versuch gehandelt habe, hat das Schwurgericht keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, sondern ist von einem geringeren Strafrahmen ausgegangen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler