Pressemitteilung 13 vom 26.08.2019
LKW-Fahrer nach riskantem Fahrmanöver wegen versuchten Mordes angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Passau hat Anklage wegen versuchten Mordes gegen einen tschechischen LKW-Fahrer erhoben.
Ende Januar 2019 soll der heute 53-jährige Angeschuldigte auf der B12 in Richtung Freyung mit seinem Sattelzug und Sattelauflieger (Gesamtlänge 15 Meter) auf der dreispurig ausgebauten Bundesstraße auf die linke Fahrspur gewechselt haben, obwohl für LKW ein Überholverbot bestand. Er soll zunächst einen LKW und danach einen Sattelzug überholt haben, letzteren auf Höhe eines Hinweisschildes, dass sich die Spur in 200 Metern auf eine Spur verenge. Auch nach Abschluss dieses Überholvorgangs soll der Angeschuldigte, obwohl es ihm möglich gewesen sein soll, nicht wieder eingeschert haben, sondern soll zum Überholen eines weiteren Sattelzugs angesetzt haben. Der Angeschuldigte soll sich beim Ansetzen etwa 40-50 Meter vor dem Ende des zweispurigen Ausbaus befunden haben, es bestand komplettes Überholverbot. Die Sichtweite des Angeschuldigten soll lediglich etwa 300 Meter betragen haben. Trotz für ihn geltender Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h soll er sein Fahrzeug auf ca. 80 km/h beschleunigt haben und zu dem Sattelzug aufgeschlossen haben.
Dem Angeschuldigten soll nun ein Schulbus entgegengekommen sein. Obwohl der Angeschuldigte, der parallel neben dem anderen Sattelzug fuhr, den Überholvorgang noch hätte abbrechen können, soll er weiter überholt haben und damit das Geschehen völlig aus der Hand gegeben haben. Die Fahrbahnränder seien durch Räumschnee begrenzt gewesen, die Fahrbahnbreite sei für ein gefahrloses Nebeneinanderfahren von 2 Sattelzügen und 1 Schulbus nicht geeignet gewesen.
Der überholte Sattelzug als auch der Schulbus sollen Abbremsmanöver eingeleitet haben und dabei auch den Räumschnee touchiert haben. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen soll jeweils nur etwa 30-40 Zentimeter betragen haben. Ohne die optimale Abwehrreaktion der anderen Fahrzeuge soll eine Kollision nicht zu verhindern gewesen sein.
Der Angeschuldigte soll zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es zu einer Kollision mit dem Gegenverkehr kommt und dabei eine Person sterben könnte. Die Staatsanwaltschaft geht auch davon aus, dass sich der Busfahrer im Gegenverkehr keines Angriffs versah, arg- und wehrlos war und der Angeschuldigte damit heimtückisch handelte. Zudem soll die Sattelzugmaschine des Angeschuldigten ein gemeingefährliches Mittel dargestellt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten daher versuchten Mord in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vor.
Dem Angeschuldigten, der sich nach Auslieferung in Deutschland in Untersuchungshaft befindet, wurde die Anklage zugestellt. Er und sein Verteidiger können sich hierzu noch äußern.
Die Große Strafkammer als Schwurgericht hat danach darüber zu entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird, also das Hauptverfahren eröffnet wird.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler