Pressemitteilung 14 vom 09.10.2019
Landgericht verneint hinreichenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes gegen LKW-Fahrer
Landgericht verneint hinreichenden Tatverdacht wegen versuchten
Mordes gegen LKW-Fahrer
Im Verfahren gegen den wegen Mordes angeklagten LKW-Fahrer (vgl. Pressemitteilung Nr.
13/2019) hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Passau die Anklage mit der Maßgabe
zugelassen, dass der Angeklagte lediglich der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs
hinreichend verdächtig ist, nicht aber des versuchten Mordes.
Die 2. Strafkammer hat das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Passau – Schöffengericht -
eröffnet.
Die Strafkammer führt in der Entscheidung aus, dass das vorgeworfene Fahrmanöver zwar
in höchstem Maße gefährlich gewesen sei und für andere Verkehrsteilnehmer, so etwa entgegenkommende
Fahrzeugführer, auch tödlich hätte enden können, gleichwohl sei aller Voraussicht
nach der Nachweis eines Tötungsvorsatzes nicht zu führen.
Hinreichend verdächtig sieht die Kammer den Angeklagten der vorsätzlichen Gefährdung
des Straßenverkehrs. Wegen der zu erwartenden Strafe für dieses Vergehen von bis zu 4
Jahren hat die Kammer das Verfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Passau
eröffnet.
Wegen fortbestehender Fluchtgefahr wurde der Haftbefehl aufrechterhalten.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler