Pressemitteilung 2 vom 15.01.2019
Urteil im Strafverfahren gegen Elisabeth W. wegen versuchten Mordes ist rechtskräftig
In der am 20.07.2018 endenden Hauptverhandlung hatte das Schwurgericht Elisabeth W. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.
Die Angeklagte hatte zwischen Ende Juli 2017 und Ende August 2017 nach Überzeugung des Gerichts ihrem Ehemann bis zu 140 Tabletten eines Blutverdünnungsmittels heimlich zugeführt, um bei ihm tödliche Blutungen auszulösen. Der Ehemann erkrankte lebensgefährlich, überlebte aber.
Das Urteil ist nun rechtskräftig. Die Revision der Angeklagten wurde mit Beschluss des 1. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 09.01.2019 als unbegründet verworfen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts