Pressemitteilung 3 vom 17.01.2019
Urteil im Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts wegen Körperverletzung mit Todesfolge u. a. im Fall Maurice
Soeben hat die Große Jugendkammer das Urteil verkündet.
Die Angeklagten wurden wie folgt verurteilt:
Der Angeklagte K.:
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und Beteiligung an einer Schlägerei sowie vorsätzlichen Führens einer Schusswaffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.
Der Angeklagte R.:
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Beteiligung an einer Schlägerei sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte mit 6 einheitlichen Fällen der Beleidigung zu einer Jugendstrafe von 1 Jahren und 9 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung.
Der Angeklagte B. und der Angeklagte U. wegen gefährlicher Körperverletzung mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr unter Strafaussetzung zur Bewährung.
Der Haftbefehl gegen K wurde aufrechterhalten. Die Haftbefehle gegen B. und u. R wurden aufgehoben
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts