Menü

Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 17.01.2019

Urteil im Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts wegen Körperverletzung mit Todesfolge u. a. im Fall Maurice

Soeben hat die Große Jugendkammer das Urteil verkündet.
Die Angeklagten wurden wie folgt verurteilt:

Der Angeklagte K.:
Wegen vorsätzlicher   Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und Beteiligung an einer Schlägerei sowie vorsätzlichen Führens einer Schusswaffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.

Der Angeklagte R.:
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung  mit Beteiligung  an einer Schlägerei sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte mit 6 einheitlichen Fällen der Beleidigung zu einer Jugendstrafe von  1  Jahren und 9 Monaten  unter Strafaussetzung zur Bewährung.

Der Angeklagte B. und der Angeklagte U. wegen gefährlicher  Körperverletzung mit Beteiligung an einer Schlägerei zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr unter Strafaussetzung zur Bewährung.


Der Haftbefehl  gegen K wurde aufrechterhalten. Die Haftbefehle gegen  B. und u. R  wurden aufgehoben


Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Für die Pressestelle des Landgerichts

gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts