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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 4 vom 25.01.2019

Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts wegen Körperverletzung mit Todesfolge u.a. im Fall Maurice

Sowohl die  Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger als auch  zwei Verteidiger legten Revision gegen das Urteil der Großen Jugendkammer des Landgerichts vom 17. Januar 2019 ein.

Im Einzelnen:

Die Staatsanwaltschaft legte Revision im Hinblick auf die Verurteilung der Angeklagten K. und R. ein.

Der Vertreter des Vaters des Verstorbenen als Nebenkläger legte Revision im  Hinblick auf die Verurteilung der Angeklagten K. und R. ein; der Vertreter der Mutter des Verstorbenen legte Revision im Hinblick auf die Verurteilung der Angeklagten K.,  R. und U. ein.

Auch die Verteidiger der Angeklagten K. und U. legten Revision ein.

Allein gegen die Verurteilung des Angeklagten B. wurde kein Rechtsmittel eingelegt. Insoweit ist die Entscheidung rechtskräftig.


Für die Pressestelle des Landgerichts


gez. Kaiser-Leucht

Präsidentin des Landgerichts