Pressemitteilung 4 vom 25.01.2019
Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts wegen Körperverletzung mit Todesfolge u.a. im Fall Maurice
Sowohl die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger als auch zwei Verteidiger legten Revision gegen das Urteil der Großen Jugendkammer des Landgerichts vom 17. Januar 2019 ein.
Im Einzelnen:
Die Staatsanwaltschaft legte Revision im Hinblick auf die Verurteilung der Angeklagten K. und R. ein.
Der Vertreter des Vaters des Verstorbenen als Nebenkläger legte Revision im Hinblick auf die Verurteilung der Angeklagten K. und R. ein; der Vertreter der Mutter des Verstorbenen legte Revision im Hinblick auf die Verurteilung der Angeklagten K., R. und U. ein.
Auch die Verteidiger der Angeklagten K. und U. legten Revision ein.
Allein gegen die Verurteilung des Angeklagten B. wurde kein Rechtsmittel eingelegt. Insoweit ist die Entscheidung rechtskräftig.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht
Präsidentin des Landgerichts