Pressemitteilung 5 vom 08.03.2019
08.03.2019
Verfahren vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Passau wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Nötigung u. a
Die Anklage legt dem Angeklagten, der zu den Tatzeiten 20 Jahre alt war, Folgendes zur Last:
Er soll zwischen September und Dezember 2017 über den Messengerdienst WhatsApp und über das soziale Netzwerk Instagram Kontakt zu insgesamt neun ihm zuvor unbekannten Mädchen im Alter zwischen 11 und 13 Jahren aufgenommen haben. Von diesen Kindern soll er verschiedene Handlungen gefordert haben mit dem Ziel, sich selbst sexuell zu erregen. Unter anderem sollten die Mädchen Fotos von ihren eigenen Händen in Plastikhandschuhen anfertigen und ihm übersenden. Den Fotos sollten die Kinder Sprach- oder Textnachrichten hinzufügen, in welchen sie den Angeklagten zur Selbstbefriedigung auffordern sollten. Teilweise soll der Angeklagte den Mädchen angedroht haben, er würde ihre Mobilfunknummern im Internet veröffentlichen, wenn sie seinen Aufforderungen keine Folge leisten würden. Aus Angst, dass er seine Drohungen wahr machen würde, sind die Mädchen laut Anklageschrift seiner Aufforderung nachgekommen. In einigen Fällen soll der Angeklagte auch die Übersendung von Fotos gefordert haben, auf denen das jeweilige Kind nackt zu sehen sein sollte. Damit hatte er jedoch keinen Erfolg.
Zu körperlichen Übergriffen auf die Kinder kam es nicht.
Verhandlungstermine sind für den 13.03., 20.03. und 27.03.2019, Beginn jeweils 09:00, Sitzungssaal 40/II, bestimmt. Unter anderem wird ein psychiatrischer Sachverständiger ein Gutachten zu einer eventuellen seelischen Störung des Angeklagten erstatten. Über einen eventuellen vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit wird in der Hauptverhandlung entschieden werden.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts