Pressemitteilung 5 vom 22.03.2019
Verfahren gegen den Geschäftsführer einer Bau- und Recycling GmbH wegen unerlaubten Umgang mit Abfällen u. a.
Am 1. April 2019 um 9.00 Uhr beginnt vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Passau ein Verfahren gegen den Geschäftsführer einer Bau- und Recycling GmbH aus dem Landkreis Passau.
Der Anklagevorwurf lautet auf unerlaubten Umgang mit Abfällen in 9 Fällen, davon in 8 Fällen mit unerlaubtem Betreiben von Anlagen und in einem Fall mit Bodenverunreinigung.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Zeitraum 2011 bis 2015 unsachgemäß mit pechhal-tigen Straßenaufbruch verfahren zu sein. Er soll entgegen den einschlägigen Vorschriften pechhaltigen Straßenaufbruch zwischengelagert und verbaut haben. Angeklagt sind neun Fälle. Die Tatorte verteilen sich auf mehrere Landkreise in Niederbayern.
Für die Hauptverhandlung ist vorläufig ein Verhandlungstermin anberaumt, auf den ein Zeuge geladen ist.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Kaiser-Leucht,
Präsidentin des Landgerichts