Pressemitteilung 8 vom 10.05.2019
Verfahren wegen versuchten Mordes
Am Mittwoch, dem 15.05.2019, 09.00 Uhr beginnt der Prozess gegen einen Angeklagten, dem u. a. versuchter Mord vorgeworfen wird.
Ende Juli 2018 soll der heute 26-jährige Angeklagte einem 12-jährigen Jungen in dessen Wohnung gefolgt sein, ihn zu Boden gedrückt haben und mit einem mitgebrachten Messer auf ihn eingestochen haben, so dass der Zeuge Schnittverletzungen an Armen und Beinen erlitt. Er soll ihn auch am Hals gepackt und weiter nach unten gedrückt haben, weiter zuge-stochen haben und den Zeugen am Hals geschnitten haben.
Der Zeuge soll sich gewehrt haben. Nachdem der Hund des Zeugen den Angeklagten biss, soll es dem Zeugen gelungen sein, sich loszureißen. Der Angeklagte soll sodann die Verfol-gung ins Treppenhaus aufgenommen haben und weiter versucht haben, auf den Zeugen einzustechen, was ihm aber nicht mehr gelungen sein soll. Nachdem der Zeuge schneller gewesen sein soll als er selbst, habe der Angeklagte die Verfolgung aufgegeben.
Der Zeuge soll multiple Schnittverletzungen an den Armen und Beinen erlitten haben, zudem einen langen waagerechten Schnitt auf Höhe des Kehlkopfes, der operativ versorgt werden musste.
Nachdem der Angeklagte das mitgeführte Messer zunächst verdeckt gehalten habe und der Zeuge sich keines Angriffs versehen haben soll, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt habe und wirft ihm deshalb versuchten Mord mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Der Angeklagte, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, hat die Tat dem äußeren Geschehen nach eingeräumt, behauptet jedoch, er habe eine Äußerung des Geschädigten als Beleidigung aufgefasst und habe aus Aufregung auf diesen eingestochen. Verletzen wollen habe er das Kind nicht.
Der Geschädigte ist als Nebenkläger zum Prozess zugelassen. Zur Hauptverhandlung sind vorerst neben 13 Zeugen auch 2 Sachverständige geladen.
Es wurden drei Fortsetzungstermine bestimmt (16.05.2019, 22.05.2019 und 06.06.2019, jeweils Beginn um 09.00 Uhr).
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler