Pressemitteilung 9 vom 06.06.2019
Plädoyers im Verfahren wegen versuchten Mordes
Im Verfahren wegen versuchten Mordes (vgl. hierzu Pressemitteilung Nr. 8/2019 vom 10.05.2019) sind heute in nichtöffentlicher Sitzung die Plädoyers gehalten worden.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt hat. Sie forderte, den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren zu verurteilen.
Der Nebenklägervertreter hat sich diesem Antrag angeschlossen, sieht aber zudem auch niedrige Beweggründe als gegeben an.
Die Verteidigung ist der Meinung, es liege kein Mordmerkmal vor, zudem habe der Angeklagte freiwillig die weitere Tatausführung aufgegeben; sie forderte wegen Rücktritts vom Mord- bzw. Tötungsversuch eine Verurteilung lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Sofern das Gericht einen versuchten Totschlag annehme, forderte die Verteidigung eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Sofern das Gericht einen Mordversuch bejahe, forderte die Verteidigung eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren.
Die Urteilsverkündung ist für Montag, den 17.06.2019, 08.00 Uhr, Sitzungssaal 40, geplant.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler