Pressemitteilung 1 vom 14.02.2020
LKW-Fahrer nimmt Berufung zurück
In dem Berufungsverfahren gegen den ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagten LKW-Fahrer (vgl. Pressemitteilungen Nr. 13/2019 und Nr. 14/2019) ist das Urteil des Amtsgerichts Passau, Schöffengericht, rechtskräftig. Dieses hatte am 12.12.2019 den LKW-Fahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der zunächst gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, hat diese zurückgenommen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler