Pressemitteilung 5 vom 15.07.2020
Verfahren wegen Mordes
Am 21.07.2020, 09.00 Uhr, beginnt das Verfahren gegen einen heute 26-Jährigen, dem Mord wegen Heimtücke vorgeworfen wird.
Der Angeklagte und der Geschädigte sollen sich bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland aus Teheran gekannt und dort mehrere persönliche Auseinandersetzungen gehabt haben. Am 31.10.2019 soll der Angeklagte, nachdem er den Geschädigten zufällig in Passau wiedergetroffen hatte, den Entschluss gefasst haben, sich zu rächen. Hierzu soll er sich mit dem Ge-schädigten am ZOB in Passau verabredet haben.Zum Treffpunkt soll der Angeklagte ein Küchenmesser mitgenommen haben und auf dem Vorplatz des REWE-Einkaufsmarktes in der Stadtmitte mit verdecktem Messer auf den Ge-schädigten zugerannt sein. Ohne Vorwarnung soll er dem Geschädigten mit dem Messer in die Brust gestochen haben, um diesen zu töten. Der fliehende Geschädigte soll sich noch bis in die Innstraße geschleppt haben, auf Höhe der PADU-Pizzeria zusammengebrochen und verstorben sein.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor. Sie sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Der Angeklagte hat sich uneinheitlich zum Tatgeschehen eingelassen und einen Tötungsvor-satz bestritten. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
3 Verwandte des Geschädigten sind als Nebenkläger zugelassen.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Die Hauptverhandlung findet am 21.07., 27.07., 3.08., 4.08. und 10.08.2020 statt. Beginn ist jeweils 9.00 Uhr. Insgesamt sind 24 Zeugen und 2 Sachverständige geladen.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Ri‘inLG Kristin Wendler