Pressemitteilung 6 vom 17.07.2020
Verfahren wegen Mordes: Sicherungsverfügung
Sicherungsverfügung
Wegen der Vielzahl der Presseanfragen und der wegen der aktuellen Pandemiesituation begrenzten Anzahl von Sitzplätzen im Sitzungssaal 40/II hat der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Passau eine Sicherungsverfügung erlassen. Diese befindet sich in der Anlage.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler
Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung
Besondere Anordnungen des Vorsitzenden der 2. Großen Strafkammer für den Sitzungssaal 40/II am 21.07.2020 und zu allen Fortsetzungsterminen:
I. Sitzungssaal
- Medienvertreter und Zuschauer erhalten 15 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal; dort sind für die Medienvertreter sieben Plätze in der ersten Zuschauerreihe reserviert und als solche gekennzeichnet. Die Vergabe erfolgt nach dem Zeitpunkt des Erscheinens. Sollten mehr Medienvertreter erscheinen als reservierte Plätze zur Verfügung stehen, werden diese Medienvertreter wie sonstige Zuhörer behandelt.
- Es werden nur so viele Medienvertreter und Zuschauer zugelassen, wie im Zuschauerbereich Sitzplätze vorhanden sind. Eine Reservierung von Sitzplätzen für später eintreffende Zuschauer ist nicht zulässig. Verlassen Zuhörer den Sitzungssaal, kann eine entsprechende Anzahl wartender Zuschauer eingelassen werden.
- Es herrscht im Sitzungssaal die Verpflichtung, Nasen-Mund-Masken zu tragen. Ausnahmen hierfür bestimmt der Vorsitzende.
II. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen; Presseberichterstattung
- Film- und Bildaufnahmen durch die Medienvertreter sind bis 5 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung im Sitzungssaal gestattet. Die Wahrung von Persönlichkeitsrechten der Prozessbeteiligten, insbesondere auch des Angeklagten, obliegt der eigenen Verantwortung der Medienvertreter.
- Vorbehaltlich einer anderen Anordnung des Vorsitzenden sind zu Beginn der Hauptverhandlung vor Aufruf der Sache und zu Beginn jeden Sitzungstages Film- und Bildaufnahmen auch von den Mitgliedern der Strafkammer im Sitzungssaal gestattet; die Aufnahmen sind mit Aufruf der Sache zu beenden.
- Tragbare Computer (Laptops, Tablets) dürfen von Medienvertretern verwendet werden, wenn die Geräte keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen haben bzw. diese deaktiviert sind; Netzstrom wird grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.
- Im Übrigen sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal untersagt.
III.
Die allgemeinen Kontroll- und Sicherungsanordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum Gebäude des Landgerichts Passau, insbesondere auch jene, die auf Grund der Covid-19-Pandemie erlassen wurden, bleiben von dieser Anordnung unberührt.
Passau, 16.07.2020
Der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer
Hainzlmayr
Vizepräsident des Landgerichts