Pressemitteilung 7 vom 10.08.2020
Urteil im Mordprozess am 10.08.2020
(Prozessbeginn 21.07.2020; Az 2 Ks 13 Js 14122/19)
Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht hat heute den 26-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt hat. Das Gericht ist auch davon ausgegangen, dass der Angeklagte voll schuldfähig war. Die besondere Schwere der Schuld hat das Schwurgericht nicht festgestellt.
Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler