Pressemitteilung 8 vom 06.10.2020
Verfahren wegen Tötung auf Verlangen
Verfahren wegen Tötung auf Verlangen
(Prozessbeginn 13.10.2020; Az 2 Ks 13 Js 10908/19)
Am 13.10.2020 um 09.00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Passau als Schwurgericht ein Verfahren wegen Tötung auf Verlangen.
Die heute 24-jährige Angeklagte und die später Getötete sollen sich bereits seit längerem in ärztlicher Behandlung wegen Depressionen befunden haben und schon in Österreich mehrfach versucht haben, sich das Leben zu nehmen.
Beide - die Angeklagte und die später Getötete - sollen im August 2019 nachts zum Rannasee, Wegscheid, gefahren sein, um dort Suizid zu begehen. Die Angeklagte soll das Fahrzeug mit der später Getöteten als Beifahrerin in den See gefahren haben, um das Auto zu versenken. Da das Fahrzeug im Schlamm stecken blieb, soll die Getötete die Angeklagte darum gebeten haben, sie zu ertränken, was die Angeklagte auch getan habe. Im Anschluss daran soll die Angeklagte mehrfach versucht haben, sich ebenfalls das Leben zu nehmen, was misslang.
Die Angeklagte, die sich zeitweise in Untersuchungshaft und in einstweiliger Unterbringung befand, hat im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf eingeräumt.
Die Mutter der Getöteten ist im Prozess als Nebenklägerin zugelassen.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen. Zu dieser sind bereits jetzt 12 Zeugen und 4 Sachverständige geladen. Unter anderem wird auch zu klären sein, inwiefern die Angeklagte in der Schuldfähigkeit vermindert war.
Fortsetzungstermine wurden bestimmt auf den 20.10.2020, 27.10.2020 und 03.11.2020. Be-ginn ist jeweils 9:00 Uhr.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler