Pressemitteilung 9 vom 28.10.20
Urteil im Verfahren wegen Tötung auf Verlangen
Pressemitteilung Nr. 9/2020 vom 28.10.2020
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Urteil im Verfahren wegen Tötung auf Verlangen
(vgl. auch Pressemitteilung Nr. 8/2020 vom 06.10.2020
Az: 2 Ks 13 Js 10908/19)
Die 2. Große Strafkammer als Schwurgericht hat heute die 24-jährige Angeklagte wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler