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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Güterichterverfahren

Das Landgericht Weiden i.d.OPf. bietet nach erfolgreichem Abschluss des Modellversuchs "Güterichter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Güterichterverfahren nun auf Dauer an. Dabei wird den Parteien eines Zivilrechtsstreits als Alternative zur traditionellen Gerichtsverhandlung die Möglichkeit gegeben, unter Führung eines speziell dafür geschulten Richters eine an den beiderseitigen Interessen orientierte Konfliktlösung zu finden.

Das Güterichterverfahren soll im Interesse der Parteien und ihrer Bevollmächtigten zu einer schnelleren, interessengerechten und Rechtsfrieden schaffenden Lösung führen und die Gerichte von langwierigen Prozessen entlasten. Das Projekt soll zur Optimierung der Erledigungen beitragen. Da dem Streitrichter als Schlichter zeitliche Grenzen gesetzt sind, soll mit dem Güterichterverfahren ein Weg geschaffen werden, Schlichtungsverfahren den hierfür ausgebildeten Richtern als kammerexternen Güterichtern zu einer Güteverhandlung entsprechend § 278 Abs. 5 ZPO (Güterichterverfahren) zu übertragen.
 
Das Güterichterverfahren erfolgt auf freiwilliger Basis. Eignet sich das Verfahren für eine interessenorientierte Konfliktbewältigung nicht, nimmt ein Prozessbeteiligter nicht freiwillig an einer solchen Güteverhandlung teil oder einigen sich die Parteien innerhalb eines oder mehrerer solcher Termine nicht, gibt der Güterichter das Verfahren zur weiteren Bearbeitung an den für die Entscheidung zuständigen Richter zurück.