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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des Oberlandesgerichts München ist der größte der drei bayerischen Oberlandesgerichtsbezirke.

Im Oberlandesgerichtsbezirk München leben 7.743.031 Personen zum 31.12.2022. Das sind 57,92 % der Gesamtbevölkerung in Bayern (Gesamteinwohnerzahl in Bayern: 13.369.393). Seine räumliche Zuständigkeit umfasst die gesamten Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben, sowie mit den Landgerichtsbezirken Deggendorf, Landshut und Passau fast den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern. In Ost-West-Richtung erstreckt sich der Oberlandesgerichtsbezirk von der Grenze nach Tschechien und Österreich bis zur Landesgrenze nach Baden-Württemberg. Im Norden grenzt er an die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberpfalz, im Süden und Südosten an Österreich. Mit einer Fläche von 35.512,24 km² erstreckt sich der Bezirk über 50,34 % der Gesamtfläche des Freistaats Bayerns.

Zum Oberlandesgerichtsbezirk gehören zehn Landgerichtsbezirke:

mit insgesamt 38 Amtsgerichtsbezirken.

Die Landgerichte sowie die großen, nicht einem Landgericht zugeordneten Amtsgerichte Augsburg und München werden von einer Präsidentin oder einem Präsidenten geleitet, die Amtsgerichte von einer Direktorin oder einem Direktor.

Personelles

Nach dem Stand 01.01.2024 sind im Bezirk des Oberlandesgerichts München (ohne Personal in Ausbildung) insgesamt 6.597 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeit: 3.996; Teilzeit: 2.601), davon 4.698 weiblich, beschäftigt.

Die Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten setzt sich zusammen wie folgt:

  • 1.511 Richter (davon 866 weiblich)
  • 20 Beamte der sonstigen 4. Qualifikationsebene (davon 13 weiblich)
  • 1.185 Beamte/Tarifbeschäftigte der 3. Qualifikationsebene -ohne Sozialdienst- (davon 870 weiblich)
  • 209 Beamte/Tarifbeschäftigte der 3. Qualifikationsebene im Sozialdienst (davon 132 weiblich)
  • 362 Gerichtsvollzieher und Justizvollziehungsbeamte (davon 207 weiblich)
  • 2.639 Beamte/Tarifbeschäftigte der 2. Qualifikationsebene (davon 2.392 weiblich)
  • 660 Beamte/Tarifbeschäftigte der 1. und 2. Qualifikationsebene (Justizwachtmeisterdienst, Justizbetriebsdienst, Justizhelfer und Fahrer), (davon 212 weiblich)
  • 11 sonstige Beschäftigte (davon 6 weiblich)


Weiter befinden sich 461 Beamtenanwärter der 1., 2. und 3. Qualifikationsebene (davon 347 weiblich) in der Ausbildung und 1.772 Rechtsreferendare (davon 1.063 weiblich) leisten ihren Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts München ab.


Zum 01.01.2024 umfasst die Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts München

  • 23.793 Mitglieder (davon 9.192 weiblich), darunter
  • 48 Rechtsbeistände (§ 209 BRAO) und 515 Pflichtmitglieder nach § 60 BRAO
  • 760 zugelassene Berufsausübungsgesellschaften
    sowie
  • 350 Rechtsanwältinnen und -anwälte aus anderen Staaten (85 nach § 206 BRAO, 192 nach § 2 EuRAG und 73 nach Eignungsprüfung).

Im Bezirk des Landgerichts München I (Stadt und Landkreis München) waren zum 01.01.2024 16.180 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Die übrigen 7.613 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verteilen sich auf die neun weiteren Landgerichtsbezirke.

Ferner sind im Oberlandesgerichtsbezirk München 283 Notare (davon 63 weiblich) und 78 Notarassessoren (davon 28 weiblich) zum 01.01.2024 tätig.