Pressemitteilung 11 vom 03.03.15
Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (NSU)
Mit Verfügung vom 02.03.2015 hat der Vorsitzende des 6. Strafsenats die Regelungen für
Ton-, Film- und Bildaufnahmen gemäß Ziff. VI der Sicherheitsverfügung vom 19.04.2013 neu gefasst.
Ab sofort sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal nur noch an jedem ersten und siebten Sitzungstag pro Kalendermonat gestattet. Die bisher geltenden Poolregelungen (insbesondere zur Zahl der zugelassenen Journalisten) gelten ansonsten fort.
Fällt ein Sitzungstag, an dem nach obiger Regelung Aufnahmen möglich wären (z.B. wegen Erkrankung eines Angeklagten) aus, sind Aufnahmen am unmittelbar darauf folgenden Verhandlungstag zugelassen.
Bei besonderen Prozesssituationen wird der Vorsitzende über die neue Regelung hinaus an weiteren Sitzungstagen Aufnahmen im Sitzungssaal gestatten. Eine solche Ausnahme wird jeweils rechtzeitig vor dem betreffenden Tag mitgeteilt werden.
Die Regelung von Ton-, Film- und Bildaufnahmen vor dem Sitzungssaal gilt unverändert fort; Aufnahmen vor dem Sitzungssaal sind auch weiterhin täglich zulässig.
Der Neuregelung liegt ein Antrag der Verteidigung von Beate Z. zugrunde. Der Vorsitzende hatte in seiner Entscheidung die Pressefreiheit einerseits gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der inhaftierten Angeklagten und dem Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren gegeneinander abzuwägen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Begründung nehme ich auf die Verfügung vom 02.03.2015 [intern] Bezug, die ich in der Anlage beifüge. Auch die Sicherungsverfügung vom 19.04.2013 [intern] füge ich zu Ihrer Information nochmals bei.
Künftig werden in den wöchentlichen Terminmitteilungen die Tage gekennzeichnet werden, an denen Ton-, Film- und Bildaufnahmen zulässig sind. Sofern seitens der Medienvertreter über die Neuregelung hinaus an einem bestimmten Sitzungstag begründetes Interesse an Ton-, Film- und Bildaufnahmen besteht, bitte ich, dies rechtzeitig gegenüber der Pressestelle mitzuteilen, damit mit dem Senatsvorsitzenden abgesprochen werden kann, ob eine Ausnahmeregelung getroffen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München