Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 18 vom 29.04.15

Strafverfahren gegen Ufuk C. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung u.a.

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat heute in o.g. Verfahren das Urteil gesprochen. Der Angeklagte wurde wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren 6 Monaten verurteilt. Bei der Strafzumessung, mit der das Gericht der Forderung der Anklagebehörde folgte, berücksichtigte das Gericht zugunsten des Angeklagten dessen umfangreiches Geständnis, seine kurze Verweildauer im Einflussbereich der terroristischen Vereinigung und seine geringe Rolle in der Organisation. Da der Angeklagte jedoch leichtfertig im Rahmen seiner Mitgliedschaft auch zur Tötung anderer Menschen bereit gewesen wäre und angesichts der Gefährlichkeit der Vereinigung Al Nusra, der sich der Angeklagte angeschlossen hatte, hielt das Gericht die verhängte Jugendstrafe für erforderlich. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufrechterhalten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl dem Generalbundesanwalt als auch dem Angeklagten steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München