Pressemitteilung 21 vom 21.05.15
Strafverfahren gegen Bülent A. wegen Mordes (Mord ohne Leiche)
In dem Strafverfahren gegen Bülent A. wegen Mordes ("Mord ohne Leiche") hat die 1. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts München I heute das Urteil gesprochen. Der Angeklagte wurde wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Abweichend von der Forderung der Staatsanwaltschaft verneinte das Gericht die besondere Schwere der Schuld.
Die 1. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Abend des 12.03.2013 seine ehemalige Lebensgefährtin mit mehreren Faustschlägen bewusstlos schlug und ihr anschließend mindestens einen wuchtigen Fußtritt in den Gesichtsbereich versetzte; der Tod des Opfers trat durch Ersticken infolge Aspiration des eigenen Blutes ein.
Der Angeklagte hatte sich selbst während der Hauptverhandlung nicht zur Sache geäußert. Wie das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, hatte es dennoch aufgrund eines geschlossenen Kreises von Indizien keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München