Pressemitteilung 25 vom 07.07.15
Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der 6. Strafsenat die Hauptverhandlung in dem Strafverfahren gegen Beate Z. u.a. vom 07.07.2015 bis 14.07.2015 unterbrochen und darüber hinaus die Sitzungstage vom 22.07.2015 (Mittwoch) und vom 30.07.2015 (Donnerstag) abgesetzt. Das Gericht gab damit teilweise einem Antrag des am 06.07.2015 zusätzlich bestellten Pflichtverteidigers der Angeklagten Z., Rechtsanwalt Grasel, statt. Dieser hatte beantragt, die Hauptverhandlung für die Dauer von drei Wochen zu unterbrechen, um sich in das Verfahren angemessen einarbeiten zu können.
Bei seiner Entscheidung hat der Senat das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren und auf eine effektive Verteidigung gegen das Gebot der Verfahrensbeschleunigung abgewogen; unter Berücksichtigung aller Umstände, u.a. auch der im August bevorstehenden vierwöchigen Verfahrenspause und einer weiter bereits vorgesehenen knapp zweiwöchigen Verhandlungspause im September, hielt das Gericht die genannten Unterbrechungen für angemessen und ausreichend.
Die Hauptverhandlung wurde nach Verkündung des Beschlusses unterbrochen und wird wie vorgesehen am Dienstag, den 14.07.2015, um 9.30 Uhr, fortgesetzt werden.
Die Termininformationen für die Sitzungswoche vom 14. und 15.07.2015 werden wie üblich am Ende dieser Woche versandt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München