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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 33 vom 24.08.15

Strafverfahren gegen Markus R. wegen Landesverrats u.a.

Am 11.08.2015 hat der Generalbundesanwalt gegen den 32jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus R. Anklage wegen Landesverrats in zwei Fällen, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) zwischen Mai 2008 und Mitte 2014 geheime Dokumente und Informationen des BND an den US-amerikanischen Nachrichtendienst CIA sowie an den russischen Geheimdienst widerrechtlich weitergegeben zu haben.

Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung Nr. 35/2014 des Generalbundesanwalts Bezug genommen. Dort ist Folgendes ausgeführt:

"Der Angeschuldigte arbeitete seit Anfang Dezember 2007 für den Bundesnachrichtendienst (BND).
Von Mai 2008 bis zu seiner Festnahme am 2. Juli 2014 (vgl. Pressemitteilung Nr. 21/2014 vom 3. Juli 2014) war er in der Abteilung "Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen" (EA) eingesetzt. Dort war er mit der Verwaltung ein- und ausgehender Post sowie der Registratur von Verschlusssachen befasst.

Anfang 2008 kam Markus R. mit dem US-amerikanischen Nachrichtendienst "Central Intelligence Agency" (CIA) in Kontakt und erklärte sich zu einer nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit bereit. In der Folge lieferte der Angeschuldigte der CIA - gegen finanzielle Entlohnung - auf elektronischem Weg zahlreiche dienstliche Dokumente und interne Informationen, die unter anderem Aufschluss über die Aufklärungstätigkeit des BND sowie die personelle Zusammensetzung der Abteilung EA gaben. Dadurch hat der Angeschuldigte die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht. Als Gegenleistung erhielt der Angeschuldigte von der CIA Gelder in Höhe von insgesamt mindestens 95.000 Euro.
Mitte 2014 diente sich der Angeschuldigte auch dem russischen Geheimdienst an. Er übermittelte dem russischen Generalkonsulat in München drei Dokumente aus dem Bereich des BND. Durch die Weitergabe eines dieser Dokumente an die Russische Föderation hat der Angeschuldigte die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft."

Der 8. Strafsenat unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Baier hat die Anklage dem Angeklagten und seinem Verteidiger zugestellt. Diese haben nun Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Einlassungsfrist muss der Senat über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München