Pressemitteilung 40 vom 15.10.15
Strafverfahren gegen Markus R. wegen Landesverrats u.a. (Akkreditierung)
Mit Beschluss vom 14.10.2015 hat der 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts München die Anklage des Generalbundesanwalts vom 11.08.2015 gegen Markus R. wegen Landesverrats u.a. unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Hinsichtlich des angeklagten Sachverhalts wird auf die Pressemitteilung vom 24.08.2015 Bezug genommen, die ich in der Anlagenochmals beifüge.
In der Sicherungsverfügung vom 14.10.2015 hat der Senatsvorsitzende den Verfahrensbeginn gegen den Angeklagten auf Montag, den 16.11.2015, festgesetzt; nach der vorläufigen Terminplanung sind bislang insgesamt 24 Verhandlungstage bis zum 15.03.2016 vorgesehen. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zur Durchführung der Hauptverhandlung wird auf die beigefügte Sicherungsverfügung vom 14.10.2015 Bezug genommen.
Insbesondere wird auf die Anordnungen zu den Sicherungsvorkehrungen und zum durchzuführenden Akkreditierungsverfahren hingewiesen.
Die Akkreditierungsfrist beginnt am 21.10.2015 um 12.00 Uhr und endet am 23.10.2015 um 12.00 Uhr.
Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle akkreditierung@olg-m.bayern.de [email] möglich sind. Dem Akkreditierungsformblatt ist eine Ablichtung des Presseausweises oder der Arbeitgeberbestätigung in elektronischer Form beizufügen.
Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren finden Sie HIER .
Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail unter Beifügung des vollständig ausgefüllten Formblatts an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.
Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an den Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.
Bitte beachten Sie besonders, dass angesichts der erheblichen Geheimhaltungs- und Sicherheitsanforderungen dieses Verfahrens die Mitnahme von Laptops und mobilen Telefonen in den Sitzungssaal für Journalisten ebenso wie für sämtliche Verfahrensbeteiligte und die Mitglieder des Senats nicht gestattet ist. Auch dürfen keinerlei sonstige Gegenstände mit Aufnahmefunktionen mitgeführt werden. In den Sitzungssaal dürfen ausschließlich Papier und Bleistifte mitgenommen werden.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München