Pressemitteilung 43 vom 04.11.15
Strafverfahren gegen Dr. Hubert H. und Ernst Michael R. wegen Betrugs u.a.
Die Staatsanwaltschaft München II hat am 02.11.2015 Anklage zum Landgericht München II gegen Dr. Hubert H. und Ernst Michael R. wegen Betrugs zum Nachteil eines früheren Geschäftspartners des Angeschuldigten Dr. H. erhoben. Darüber hinaus legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten Dr. H. Steuerhinterziehung zur Last. Der Anklage liegen Vorgänge im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Angeschuldigten Dr. H. als geschäftsführender Gesellschafter der SAPOR Modelltechnik Gesellschaft bürgerlichen Rechts (SAPOR) mit Sitz in Ingolstadt in den Jahren 2008 bis 2011 zugrunde. Laut Anklage sollen die Angeschuldigten durch unvollständige bzw. unrichtige Gewinnermittlungen dem früheren Mitgesellschafter der SAPOR, dem Zeugen Roger P., im Rahmen der Gesellschaftsauseinandersetzung einen niedrigeren Unternehmenswert vorgetäuscht haben und ihn auf diese Weise um insgesamt ca. 84.400.- EUR geschädigt haben.
Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II unter dem Vorsitz von Vorsitzendem Richter am Landgericht Heindl muss nach Ablauf der Stellungnahmefrist der Angeschuldigten prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Wann diese Entscheidung ergehen wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Über Details des Anklagevorwurfs können namentlich in Bezug auf die angeklagten Fälle der Einkommensteuerhinterziehung aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren keine Angaben gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München