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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 7 vom 25.02.15

Strafverfahren gegen Andrea B. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a. (Beteiligung einer deutschen Islamistin am syrischen Bürgerkrieg)

In dem Strafverfahren gegen Andrea B. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) und Entziehung Minderjähriger hat die 2. Strafkammer des Landgerichts München I (Staatsschutzkammer) heute das Urteil gesprochen. Die Angeklagte wurde wegen Entziehung Minderjähriger in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten mit Bewährung verurteilt.

Das Gericht sah es aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Angeklagte ihre beiden minderjährigen Töchter im Alter von knapp sieben und drei Jahren deren umgangsberechtigtem leiblichen Vater entzogen hatte, indem sie mit ihnen Anfang 2014 in das türkisch-syrische Grenzgebiet reiste, wo sie bis zu ihrer freiwilligen Rückkehr nach Deutschland am 23.05.2014 verblieb. Hingegen sah die Kammer den Tatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) nicht als erwiesen an.

Mit dem Urteil blieb das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die eine Verurteilung auch wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat beantragt hatte und hierfür sowie für die Entziehung Minderjähriger eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren gefordert hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten steht dagegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München