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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 23 vom 21.04.16

Strafverfahren gegen Dr. Rolf Br. u. 4 a. wegen versuchten Prozessbetrugs u.a. (Deutsche Bank)

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 12.04.2016 als unbegründet verworfen. Mit diesem Beschluss hatte die Strafkammer den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gegen die Nebenbeteiligte Deutsche Bank AG abgelehnt. Hiergegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

Die Hauptverhandlung wird wie bereits terminiert am Montag, 25.04.2016, 09.30 Uhr (Sitzungssaal B 273, Strafjustizzentrum, Nymphenburger Straße 16), mit dem letzten Wort der Angeklagten fortgesetzt werden. Vorbehaltlich der anschließenden Beratung durch die Strafkammer ist an diesem Tag auch mit der Urteilsverkündung zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München