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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 26 vom 06.06.16

Strafverfahren gegen Müslüm E. u. 9 andere wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (TKP/ML) (Akkreditierungsverfahren)

Der 7. Strafsenat hat mit Beschluss vom 06.06.2016 die Anklage in o.g. Strafverfahren zur Hauptverhandlung zugelassen und die anliegende Sicherungsverfügung [intern] erlassen. Demnach wird die Hauptverhandlung am 17.06.2016 beginnen und an den aus der Anlage ersichtlichen Terminen zunächst bis 28.10.2016 fortgesetzt. Ob über diesen Termin hinaus weitere Termine erforderlich sind, kann derzeit nicht beurteilt werden.

Die Hauptverhandlung findet im Sitzungssaal A 101 im Strafjustizzentrum (Nymphenburger Straße 16) statt. Sitzungsbeginn ist jeweils 09.30 Uhr.

Hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird zunächst auf die anliegende Sicherungsverfügung [intern] des Vorsitzenden des 7. Strafsenats vom 06.06.2016 Bezug genommen.

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.

Sie beginnt am 13.06.2016 um 12.00 Uhr und endet am 15.06.2016 um 12.00 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle ( akkreditierung@olg-m.bayern.de ) [email] möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.

Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse
https://formularserver.bayern.de/akkreditierung [extern]

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an den Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München