Pressemitteilung 37 vom 04.08.16
Strafverfahren gegen Müslüm E. u. 8 andere wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (TKP/ML)
Der Vorsitzende des 7. Strafsenats hat mit Verfügung vom 28.07.2016 die Sicherheitsverfügung vom 06.06.2016 in Teilen neu gefasst und die Sicherheitsverfügung vom 15.06.2016 aufgehoben. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die anliegende Verfügung vom 28.07.2016 Bezug genommen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die bisher geltende Poolregelung gänzlich aufgehoben ist. Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal vor Sitzungsbeginn sind daher für alle akkreditierten Journalisten möglich. Ergänzend ist jedoch die Regelung in Ziffer II. der Verfügung vom 28.07.2016 zu beachten, der zufolge Film- und Bildaufnahmen des Senats nur noch eingeschränkt zulässig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München