Pressemitteilung 17 vom 27.02.17
Strafverfahren gegen Georg Fu. und Dr. Markus Fe. wegen unrichtiger Darstellung i.S. des HGB u.a. (HRE) (Akkreditierungsverfahren)
Wie bereits mit Pressemitteilung vom 02.01.2017 mitgeteilt wurde, hat die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I die Anklage gegen Georg Fu. und Dr. Markus Fe. zur Hauptverhandlung zugelassen und gleichzeitig zunächst insgesamt 18 Hauptverhandlungstermine ab dem 20.03.2017 festgelegt. Zu den Einzelheiten wird insoweit auf die Pressemitteilung vom 02.01.2017 Bezug genommen.
Die Hauptverhandlung findet im Sitzungssaal B 173/I im Münchner Strafjustizzentrum (Nymphenburger Straße 16) statt. Sitzungsbeginn ist jeweils 09.30 Uhr.
Hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird zunächst auf die anliegende Sicherungsverfügung [intern] der Vorsitzenden der 5. Strafkammer vom 01.02.2017 Bezug genommen.
Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.
Sie beginnt am 06.03.2017 um 12.00 Uhr und endet am 08.03.2017 um 12.00 Uhr.
Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail mittels Formblatt an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle
( akkreditierung@olg-m.bayern.de [email] ) möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.
Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse
https://formularserver.bayern.de/akkreditierung [extern]
Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.
Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.
Ein Sitzplatzvergabeverfahren findet nicht statt. Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung erfolgt der Einlass an den Verhandlungstagen in der Reihenfolge der Ankunft der Medienvertreter vor dem Sitzungssaal.
Einzelheiten zu organisatorischen Fragen, insbesondere zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
Richterin am Oberlandesgericht
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München