Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 56 vom 17.08.17

Strafverfahren gegen Paul H. wegen Mordes u.a. (Messerattacke in Grafing)

In o.g. Verfahren hat die 1. Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts München II mit Urteil vom heutigen Tage die Unterbringung des 28 Jahre alten Beschuldigten Paul H. in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte am 10.05.2016 ab 04:46 Uhr am Bahnhof in Grafing mit einem Messer auf zufällig anwesende Passanten einstach, um diese zu töten. Hierbei kam ein Mann zu Tode, drei weitere Personen erlitten erhebliche Stichverletzungen.

Das Schwurgericht kam auf Grundlage eines in der Beweisaufnahme erstatteten Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. In seiner Urteilsbegründung hat das Gericht hierzu ausgeführt, dass der Beschuldigte an einer bipolaren affektiven Störung leidet, die zum Tatzeitpunkt von psychotischen Symptomen begleitet war.

Das Schwurgericht hat angeordnet, dass der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung hat es dagegen unter Verweis auf die weiterhin bestehende Allgemeingefährlichkeit des Beschuldigten abgelehnt.

Das Urteil ist nach allseitigem Rechtsmittelverzicht rechtskräftig.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
RiOLG bei dem OLG München
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München