Pressemitteilung 62 vom 14.09.2017
Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU)
Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat am 13.09.2017 auf Antrag der Bundesanwaltschaft gegen den Angeklagten Andre E. Haftbefehl erlassen.
Dem Angeklagten wurde der Haftbefehl bereits eröffnet. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München